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Martin Weber

Am Steinbecker Feld 13

21244 Buchholz

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von MWD - Martin Weber Design

 

1. Vertragsabschluss

1.1 Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von MWD - Martin Weber Design bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von MWD - Martin Weber Design sind freibleibend.

 

1.2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder durch konkludentes Handeln zustande.

 

1.3. Der Vertrag kann vorzeitig von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Erhebliches vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung gilt als wichtiger Grund. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund vorzeitig, ohne dass MWD - Martin Weber Design diesen Grund zu vertreten hat, steht MWD - Martin Weber Design die vertraglich vereinbarte Honorierung ohne Abzug für evtl. ersparte Leistungen und Aufwendungen zu. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund und hat MWD - Martin Weber Design diesen Grund zu vertreten, so steht MWD - Martin Weber Design die vereinbarte Honorierung nur für den bis dahin erbrachten Leistungsanteil zu.

 

2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

2.1. Der Umfang der von MWD - Martin Weber Design zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung und/oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

 

2.2. Alle Leistungen von MWD - Martin Weber Design sind vom Kunden zu überprüfen und unverzüglich – spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt – abzunehmen. Bestehen wesentliche Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Anforderungen, so hat MWD - Martin Weber Design diese Abweichungen in angemessener Frist zu beseitigen. Erklärt der Vertragspartner anschließend ohne Angabe von Gründen nicht die Abnahme innerhalb von 3 Tagen, gilt das Arbeitsergebnis mit Ablauf der Frist als abgenommen.

 

2.3. Der Vertragspartner hat MWD - Martin Weber Design mit allen Informationen und Unterlagen zu versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird MWD - Martin Weber Design von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von MWD - Martin Weber Design wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

 

2.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Durchführung eines Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen auf evtl. bestehende Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter zu prüfen.

 

2.5. Der Vertragspartner sichert zu, dass er berechtigt ist, die von ihm an MWD - Martin Weber Design gelieferten Informationen und Unterlagen und personenbezogenen Daten Dritter zur Erzielung des Arbeitsergebnisses speichern und verarbeiten zu lassen.

 

2.6. MWD - Martin Weber Design ist berechtigt, die für die Durchführung eines Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen des Auftraggebers zwei Jahre nach Abnahme des Leistungsergebnisses zu vernichten, sofern der Auftraggeber nicht zuvor die Herausgabe dieser Unterlagen geltend gemacht hat.

 

3. Fremdleistungen/Beauftragung Dritter

3.1. MWD - Martin Weber Design ist berechtigt, ihm obliegende Leistungen von Dritten als Subunternehmer erbringen zu lassen, sofern der Vertragspartner keine berechtigten Zweifel an dessen Eignung nachweist. Bei der Auswahl von Subunternehmern wird MWD - Martin Weber Design darauf achten, dass diese das Verbot von Kinderarbeit entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention und die jeweiligen Mindest- oder Tariflöhne einhalten.

 

4. Gegenseitige Information/Vertraulichkeit

4.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur umfassenden gegenseitigen Information über alle den Vertragsgegenstand, die zu bearbeitenden Projekte und das Projektumfeld betreffenden Fragen. Dies betrifft insbesondere Erkenntnisse und Erfahrungen, die den Fortgang einer Projektarbeit beeinflussen können.

 

4.2. Alle Informationen, die MWD - Martin Weber Design im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erhält, werden strikt vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Projektbearbeitung notwendig ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich desgleichen, alle ihm während der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen strikt vertraulich zu behandeln. Stellt MWD - Martin Weber Design dem Vertragspartner Dokumente zur Verfügung, dürfen diese ohne Zustimmung von MWD - Martin Weber Design Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Diese Vereinbarung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

 

5. Termine

5.1. Bearbeitungszeiträume und Termine nach dem gemeinsam erstellten Projektplan werden von MWD - Martin Weber Design nach Möglichkeit eingehalten. Bei Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, bei Eintreten höherer Gewalt, Arbeitskämpfen oder Verzögerungen bei Auftragnehmern von MWD - Martin Weber Design verschieben sich Bearbeitungszeiträume und Termine entsprechend.

 

5.2. Der Auftraggeber erstattet MWD - Martin Weber Design Kosten, die durch eine von ihm veranlasste Verschiebung und/oder Aufhebung von vereinbarten Terminen entstehen.

 

6. Honorar

6.1. Der Honoraranspruch von MWD - Martin Weber Design für jede einzelne Leistung entsteht, sobald diese erbracht wurde. MWD - Martin Weber Design ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu erheben.

 

6.2. Alle Leistungen von MWD - Martin Weber Design, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle MWD - Martin Weber Design erwachsenden Aufwendung (z.B. für Kuriere, Muster, Digitalaufnahmen, Layout-Illustrationen, Farbdrucke, Scans, CD-ROMs, Transfer-Prints, KSK-Abgabe, Fremdkosten etc.) sind vom Vertragspartner zuzüglich einer Handlingspauschale von 15% zu ersetzen.

 

6.3. Der Auftraggeber erstattet MWD - Martin Weber Design Reisekosten und Aufwendungen, die bei der Durchführung des Auftrags anfallen. Die Wahl des Verkehrsmittels sowie der Unterkunft steht im Ermessen von MWD - Martin Weber Design.

 

6.4. Bei den vereinbarten Honoraren und Kostenerstattungen handelt es sich um Nettobeträge. Die Umsatzsteuer wird gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

6.5. Wird die vertragliche Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss erbracht, behält sich MWD - Martin Weber Design eine Nachkalkulation der im Angebot genannten Preise vor.

 

7. Zahlungsbedingungen

7.1. Die Vergütung von MWD - Martin Weber Design ist unverzüglich nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu zahlen. Bei einem Überschreiten dieser Zahlungsfrist von mehr als 10 Tagen ist MWD - Martin Weber Design berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

 

7.2. Gegen Vergütungsforderungen von MWD - Martin Weber Design kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.

 

7.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners kann MWD - Martin Weber Design sämtliche im Rahmen mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Des Weiteren ist MWD - Martin Weber Design bei Verzug des Vertragspartners berechtigt, sämtliche Tätigkeiten mit sofortiger Wirkung einzustellen.

 

8. Präsentationen

8.1. Für die Teilnahme an Pitches steht MWD - Martin Weber Design ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von MWD - Martin Weber Design für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

 

8.2. Erhält MWD - Martin Weber Design nach Teilnahme an einem Pitch keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von MWD - Martin Weber Design, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von MWD - Martin Weber Design. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind auf Anforderung unverzüglich an MWD - Martin Weber Design zurückzugeben. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von MWD - Martin Weber Design nicht zulässig.

 

8.3. Ebenso darf der Kunde die im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte in keiner Weise verwenden und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Pitchhonorars erwirbt der Kunde keine Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.

 

8.4. Ist MWD - Martin Weber Design der einzige Teilnehmer an einem Pitch, wurden ungleiche Briefings an mehrere Pitchteilnehmer versandt und/oder verwendet der Auftraggeber die im Rahmen des Pitches von MWD - Martin Weber Design eingebrachten Ideen und Konzepte vollständig oder auch nur Teile davon, so steht MWD - Martin Weber Design eine Entschädigung in Höhe des angebotenen Vertragshonorars zu.

 

8.5. Wird im Anschluss an eine Präsentation das Projekt durch den Kunden nicht durchgeführt oder über seine Durchführung nicht innerhalb von 15 Wochen nach Präsentation entschieden, ohne dass MWD - Martin Weber Design dies zu vertreten hätte, erhält MWD - Martin Weber Design das volle Honorar.

 

9. Eigentumsrecht und Urheberschutz

9.1. Alle Leistungen von MWD - Martin Weber Design einschließlich jener aus Präsentationen/Pitches bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von MWD - Martin Weber Design. Dies gilt auch für Skizzen, Entwürfe, etc., die nicht akzeptiert und/oder realisiert wurden. MWD - Martin Weber Design ist nicht verpflichtet, Dateien, Quelldateien oder Layouts, die im Rahmen der Auftragsabwicklung erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben.

 

9.2. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt MWD - Martin Weber Design dem Vertragspartner das ausschließliche und zeitlich unbefristete Recht ein, das Arbeitsergebnis in seinem Unternehmen für den im Angebot genannten Zwecke zu nutzen. Das Recht von MWD - Martin Weber Design zur Erstellung von vergleichbaren Aufgabenstellungen für Dritte bleibt unberührt.

 

9.3. Dem Vertragspartner wird nicht das Recht eingeräumt, den Namen oder Marken der MWD - Martin Weber Design oder eines Dritten zu benutzen.

 

9.4. Sämtliche übertragenen Nutzungsrechte erlöschen, wenn eine bei Zahlungsverzug schriftlich gesetzte Nachfrist ergebnislos verstreicht. In diesem Fall ist das Arbeitsergebnis einschließlich sämtlicher vorhandener Kopien/Konzepte/Entwürfe unverzüglich an MWD - Martin Weber Design zurückzugeben. Sollte dies – aus welchem Grund auch immer – nicht/nicht mehr möglich oder unmöglich sein, hat der Vertragspartner in strafbewährter Form zu versichern, dass das Arbeitsergebnis nicht weiter genutzt wird, nicht Dritten zur Verfügung gestellt und nicht von Dritten verwendet wird und sämtliche Vervielfältigungen vernichtet/gelöscht oder unbrauchbar gemacht wurden.

 

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Gelieferte Waren, Konzepte, Skizzen und Unterlagen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum von MWD - Martin Weber Design und dürfen so lange nur mit dem schriftlichen Einverständnis von MWD - Martin Weber Design weiterveräußert, verpfändet, sicherungsübereignet oder Dritten zur Verfügung gestellt werden.

 

10.2. Alle Forderungen des Vertragspartners aus einer Weiterveräußerung des Arbeitsergebnisses von MWD - Martin Weber Design werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung an MWD - Martin Weber Design abgetreten. Bei Aufnahme der Forderungen aus einer Weiterveräußerung in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis gilt der jeweils abtretbare Saldo als abgetreten. Der Vertragspartner bleibt zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt, so lange er sich MWD - Martin Weber Design gegenüber nicht im Zahlungsverzug befindet. Bei Zahlungsverzug ist MWD - Martin Weber Design zur Offenlegung der Forderungsabtretung und/oder – nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist – zur Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten/ausgehändigten Gegenstände zur Sicherung der eigenen Rechte berechtigt.

 

11. Gewährleistung

11.1. Der Vertragspartner hat die gelieferten Arbeitserzeugnisse unverzüglich auf etwaige Mängel zu untersuchen. Mängel sind spätestens innerhalb von 3 Tagen spezifiziert und schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Vertragspartner die Frist – oder formgerechte Mängelanzeige –, gilt das Arbeitsergebnis in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.

 

11.2. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind auf Nachbesserung beschränkt. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Vertragspartner Herabsetzung der Vergütung verlangen. Der Vertragspartner hat MWD - Martin Weber Design bei einer Nachbesserung nach Kräften zu unterstützen.

 

12. Haftung, Schadensersatz

12.1. MWD - Martin Weber Design haftet nicht für Neuartigkeit, Realisierbarkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit ihrer Arbeitsleistung und übernimmt ferner keine Gewähr dafür, dass der Herstellung und Verbreitung nicht Rechte Dritter entgegenstehen. Die Haftung von MWD - Martin Weber Design bezüglich aller Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber beschränkt sich auf grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte unmittelbare Sachschäden an den vom Auftraggeber überlassenen Gegenständen. Eine Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Entschädigungsleistung ist auf die Wiederbeschaffungskosten begrenzt.

 

12.2. Die Haftungsbeschränkungen gelten in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten oder Subunternehmern verursacht wurden.

 

12.3. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn MWD - Martin Weber Design seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann, weil ein Zulieferer nicht vertragsgemäß liefert oder höhere Gewalt die ordnungsgemäße Vertragserfüllung ausschließt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von MWD - Martin Weber Design.

 

12.4. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen, Zeichnungen etc. die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Text und sonstiger Aufmachung. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung trägt der Auftraggeber.

MWD - Martin Weber Design haftet nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und/oder Leistungen des Auftraggebers. Für die Schutz- und/oder Eintragungsfähigkeit der Arbeitsergebnisse, insbesondere von Ideen, Anregungen, Vorschlägen, Konzeptionen, Entwürfe etc. übernimmt MWD - Martin Weber Design keine Gewähr.

 

13. Allgemeines

13.1. MWD - Martin Weber Design erbringt die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

 

13.2. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

 

13.3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von MWD - Martin Weber Design ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Die AGB von MWD - Martin Weber Design kommen auch dann zur Anwendung, wenn MWD - Martin Weber Design in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

 

13.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die Sinn und Zweck am nächsten kommt.

 

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand

14.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und MWD - Martin Weber Design ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

 

14.2. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand von MWD - Martin Weber Design Buchholz in der Nordheide.

 

 

Buchholz, April 2014

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